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Maisanbauverbot zur Bekämpfung des Maiswurzelbohrers rechtmäßig

Datum: 28.11.2008

Kurzbeschreibung: (Urteil vom 23.10.2008 - 2 K 1902/07 -)Die Klagen einiger Landwirte aus dem Bodenseekreis sind vom Verwaltungsgericht Sigmaringen abgewiesen worden. Sie hatten sich gegen eine Anordnung des Regierungspräsidiums Tübingen vom Herbst 2007 gewandt, mit der ein Maisanbauverbot für die Jahre 2008 und 2009 im Bereich Überlingen-Lippertsreute zur Bekämpfung des Maiswurzelbohrers verfügt wurde. Ferner darf nach der Anordnung in einer Sicherheitszone Mais auf Flächen, die 2007 mit Mais bepflanzt waren, frühestens im Jahr 2009 wieder angebaut werden. Der aus Nordamerika stammende Maiswurzelbohrer, dessen Larven die Maiswurzeln fressen, wurde Anfang der 1990er Jahre erstmals in Europa festgestellt. Seit Sommer 2007 tritt er auch in Baden-Württemberg auf. Die Kläger waren der Auffassung, für das Anbauverbot in den Jahren 2008 und 2009 bestehe keine Gefahr im Verzug, weshalb das Regierungspräsidium nicht anstelle des sonst zuständigen Bundesministeriums habe tätig werden dürfen. Auch habe sich das Regierungspräsidium nicht ausreichend mit Alternativen zum Schutz vor dem Schädlingsbefall befasst. Die Kläger hatten mit ihren Klagen keinen Erfolg.

(2 K 1902/07) Das Verwaltungsgericht hält die Anordnung des Regierungspräsidiums für rechtmäßig. Ein rechtzeitiges Handeln übergeordneter Behörden sei im vorliegenden Fall nicht möglich gewesen. Ein sofortiges Maisanbauverbot und eine Fruchtfolgeregelung durch das Regierungspräsidium sei zur Abwendung weiterer wirtschaftlicher Schäden in der Landwirtschaft notwendig gewesen. Denn die betroffenen Landwirte hätten nur so noch rechtzeitige Dispositionen treffen können, um weitere wirtschaftliche Einbußen zu verhindern. So müsse etwa zum ersatzweisen Anbau von Winterweizen die Saat im Herbst ausgebracht werden.

Die Anordnung des Anbauverbots enthalte auch keine Ermessensfehler. Die EU-Kommission habe ein Einschreiten gegen diesen Schädling vorgeschrieben. Das Regierungspräsidium habe sich an die hierfür von Experten der Biologischen Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft (jetzt: Julius-Kühn-Institut)  erarbeiteten Leitlinie zur Bekämpfung des Maiswurzelbohrers gehalten. Danach solle in der gesamten Befallszone für zwei Jahre kein Mais angebaut werden. Die Larven, die keine Maiswurzeln vorfänden, würden dann absterben. Eine Insektizidanwendung werde vermieden. Weiter sei im Zeitpunkt der Anordnung des Anbauverbots wegen der fortgeschrittenen Jahreszeit eine - sonst alternativ mögliche - geeignete Behandlung der Maisfelder nicht mehr erfolgreich durchführbar gewesen. Es sei schließlich entgegen der Auffassung der Kläger auch nicht festzustellen, dass die Ausrottungsstrategie bisher gescheitert sei. In den betroffenen Gebieten seien im Jahr 2008 keine Käfer mehr gefunden worden.  (Mo)

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