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Universität Ulm muss weitere Medizinstudenten zulassen

Datum: 27.12.2007

Kurzbeschreibung: (Beschluss vom 09. November 2007 - NC 6 K 1426/07) Weil sie im laufenden Studienjahr nicht nur die bisher zugelassenen 318, sondern 326 Studierende der Humanmedizin ausbilden könne, ist die Universität Ulm vom Verwaltungsgericht durch einstweilige Anordnung zur vorläufigen Vergabe weiterer 8 Studienplätze außerhalb der festgesetzten Kapazität verpflichtet worden. Im Eilverfahren, so die Kammer, könnten allerdings lediglich Teilstudienplätze beschränkt auf den Studienabschnitt bis zum Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung zugesprochen werden.

(NC 4 K 1426/07) In der umfangreichen Begründung stellt das Gericht im wesentlichen darauf ab, dass bei der Berechnung der Kapazität die der Universität zur Verfügung stehenden Lehrdeputate sowie der Export von Dienstleistungen in andere Studiengänge nicht zutreffend berücksichtigt worden seien. Ferner sei die Kapazität unter Anwendung einer Schwundquote zu erhöhen. Auf diese Weise ergebe sich für den Studiengang Humanmedizin eine Aufnahmekapazität von gerundet 316 oder 317 Studienplätzen, je nachdem, mit welchem Schwundfaktor gerechnet werde. Darüber hinaus seien weitere Studienplätze bis zu einer Gesamtaufnahmezahl von 326 Studierenden an BewerberInnen für den Studiengang Humanmedizin auszukehren, die von den der Lehreinheit  gleichermaßen zugeordneten Studierenden der Molekularen Medizin nicht nachgefragt würden. (Bi)

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