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Mitteilungen 2013

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Pressemitteilungen Datum
Kein Anspruch der Gemeinde Dettingen auf Aufstufung der Gemeindestraße nach Hülben zur Kreisstraße 09.09.2013
(Urteil vom 30.07.2013 - 3 K 2370/11 -) Das Verwaltungsgericht hat die Klage der Gemeinde Dettingen auf Aufstufung der Verbindungsstraße nach Hülben zur Kreisstraße abgewiesen. Die Straße wurde 1978 vom Landratsamt als Gemeindeverbindungsstraße mit der daraus folgenden Straßenbaulast für die Klägerin festgesetzt. Seit mehreren Jahren versuchte die Klägerin, eine Aufstufung dieser Straße beim Landratsamt zu erzielen. Wie eine Verkehrsuntersuchung gezeigt habe, diene die Straße einem Verkehrsaufkommen, das einen Einzugsbereich über die Ortsverbindung nach Hülben hinaus habe. Verschiedene bauliche Maßnahmen hätten die Attraktivität für den überörtlichen Verkehr erhöht.
Versammlungsverbot der Stadt Ulm außer Vollzug gesetzt 09.09.2013
(Beschluss vom 05.09.2013 – 1 K 2581/13) Die am Bundestagswahlkampf beteiligte Partei „Bürgerbewegung pro Deutschland“ (Antragstellerin) kann am Samstag, 08.09.2013 trotz des von der Stadt Ulm angeordneten Versammlungsverbots an zwei Standorten in Ulm Kundgebungen durchführen. Allerdings muss sie die Verlegung der Versammlungsorte hinnehmen. In einem Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes hat das Verwaltungsgericht Sigmaringen das von der Stadt verfügte Versammlungsverbot außer Vollzug gesetzt mit der Begründung, das vollständige Verbot der angemeldeten Versammlungen sei aller Voraussicht nach rechtswidrig.
Denkmalschutz steht neuen Fenstern in ehemaliger Fabrikantenvilla nicht entgegen 26.07.2013
(Urteil vom 19.06.2013 - 1 K 475/12) Auf die mündliche Verhandlung vom 19.06.2013 verpflichtete das Verwaltungsgericht die Stadt Reutlingen, dem Kläger eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung für den Einbau nachgebauter historischer Holzfenster in die Fronten einer ehemaligen Fabrikantenvilla in der Planie in Reutlingen zu erteilen.
Keine Photovoltaikanlage auf Pfarrscheuer in Emeringen 26.07.2013
(Urteil vom 04. Juli 2013 - 7 K 2306/12) Der katholischen Kirchengemeinde St. Urban ist es verwehrt, auf ihrer Pfarrscheuer eine Photovoltaikanlage zu errichten. Dies ist die Folge eines kürzlich ergangenen Urteils des Verwaltungsgerichts Sigmaringen, mit dem die Klage der Kirchengemeinde auf Verpflichtung zur Erteilung der erforderlichen denkmalschutzrechtlichen Genehmigung abgewiesen worden ist. Die Pfarrscheuer liegt in der Umgebung der Kulturdenkmale Pfarrkirche und Pfarrhaus.
Außenstelle in Kusterdingen eines privaten Mössinger Gymnasiums bedarf einer Genehmigung nach dem Privatschulgesetz 19.07.2013
(Urteil vom 22.02.2013 - 4 K 17/12 -) Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hat im Rahmen einer negativen Feststellungsklage entschieden, dass der von einem privaten Mössinger Gymnasium in Kusterdingen geplante, eingerichtete und seit dem Schuljahr 2011/12 laufende Unterrichtsbetrieb den Begriff einer Schule erfüllt und als (private) Ersatzschule für ein öffentliches Gymnasium der Genehmigung nach dem Privatschulgesetz bedarf. Die Klage der Schulträgerin, einer kirchlichen Schulstiftung, die die Auffassung vertrat, die Außenstelle sei keine Schule, sondern lediglich ein nicht genehmigungspflichtiger Schulteil, blieb daher ohne Erfolg.
Jugendhaus und Kulturzentrum in Reutlingen benötigt Gaststättenerlaubnis 08.07.2013
(Urteil vom 20.03.2013 - 1 K 3921/11) Ein gemeinnütziger Verein, der in Reutlingen ein Jugendhaus und Kulturzentrum betreibt, in welchem bei öffentlichen Musik- und anderen Veranstaltungen Getränke, auch Alkohol, ausgeschenkt werden, benötigt eine Gaststättenerlaubnis. Da er eine solche nicht innehatte und sich auch nicht darum bemühen wollte, weil er nach seiner Auffassung keine benötige, da der Getränkeausschank keinen gewerblichen Charakter habe, untersagte die Stadt Reutlingen dem Verein die Ausübung des Gastgewerbes, soweit es einer Erlaubnis bedürfe, und drohte für den Fall der Zuwiderhandlung ein Zwangsgeld an. Die nach erfolglosem Widerspruch gegen die Untersagung erhobene Klage wies das Verwaltungsgericht ab.
Ehinger Recyclingfirma haftet für rund 59.000 Euro Feuerwehrkosten 21.06.2013
Urteil vom 08.05.2013 - 1 K 531/12). Am 16.10.2006 war auf dem Betriebsgelände der Klägerin ein Großbrand ausgebrochen. Der Schaden betrug ca. 2.000.000,00 Euro. Unter Heranziehung überörtlicher Kräfte konnte der Brand gelöscht werden. Die Kosten des Feuerwehreinsatzes betrugen ca. 68.000 Euro. Nach Durchführung strafrechtlicher Ermittlungen, die letztlich zu einem Freispruch und zu einer Verfahrenseinstellung führten, veranlagte die beklagte Stadt Ehingen die Klägerin Ende 2010 zum Ersatz der Kosten des Feuerwehreinsatzes "soweit diese angefallen sind, weil die Lagerung der Abfall- und Recyclingsstoffe und der Betrieb der Anlage nicht entsprechend den geltenden Vorschriften erfolgt ist" in Höhe von rund 59.000 Euro. Die vor der Halle gelagerten Kunststoffballen hätten die Feuerwehr behindert. Auf der verbliebenen schmalen Fläche hätten die Feuerwehrfahrzeuge nicht ausreichend an die Halle heranfahren können. Hätte die Klägerin auf dem Fahrweg vor der Nordfassade keine Ballen gelagert, wäre die Brandbekämpfung schneller, einfacher und kostengünstiger gewesen.
Verwaltungsgericht legt Fragen zur Entziehung einer österreichischen Fahrerlaubnis dem Europäischen Gerichtshof vor 21.05.2013
(Beschluss vom 30.04.2013 - 4 K 133/13 -) Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hat u.a. die Frage, ob die Entziehung einer in Österreich erteilten EU-Fahrerlaubnis durch deutsche Behörden bei fehlendem Wohnsitz im Inland zulässig ist oder ob insofern eine ausschließliche Zuständigkeit des Ausstellerstaates besteht, dem Europäischen Gerichtshof zur Beantwortung vorgelegt.
Christian Heckel kehrt als Kammervorsitzender zurück 02.04.2013
Nach achtjähriger Tätigkeit als Richter beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, davon vier Jahre als abgeordneter Praktiker im Hochschuldienst bei der Universität Konstanz, kehrt Dr. Christian Heckel als Vorsitzender Richter an das Verwaltungsgericht Sigmaringen zurück. Zu Beginn des Monats übernahm er die Leitung der im wesentlichen für das Hochschulzulassungsrecht zuständigen 6. Kammer des Gerichts. Sein Vorgänger Dr. Jürgen Keppler war Ende Februar in den Ruhestand getreten.
Kein Baustopp für das Einkaufszentrum Elsach-Center in Bad Urach 21.03.2013
(Beschlüsse vom 15.03.2013 - 8 K 48/13 und 8 K 49/13 -) Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hat im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes die Anträge zweier Nachbarn, die Bauvorhaben im Bereich des Bebauungsplans „Nördliche Innenstadt“ zur Realisierung des Einkaufszentrums Elsach-Center zunächst bis zu einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren zu stoppen, abgelehnt. Damit können die Bauarbeiten mit dem Ziel, in 5 Häusern in Zentrumsnähe u. a. eine Gesamtverkaufsfläche von ca. 7.100 qm bereitzustellen, vorläufig fortgesetzt werden. Über einen beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg gestellten Normenkontrollantrag betreffend die Gültigkeit des Bebauungsplans ist noch nicht entschieden.
Vorsitzender Richter Dr. Jürgen Keppeler im Ruhestand 07.03.2013
Nicht nur seine überaus große Fähigkeit zum Zuhören und Gespräch zeichne ihn aus, sondern insgesamt seine ausgleichende Wesensart, charakterisierte der Präsident des Verwaltungsgerichts Sigmaringen, Dr. Franz-Christian Mattes die Person und den Richter Dr. Jürgen Keppeler treffend. In einer Feierstunde im Gericht Ende letzter Woche wurde Jürgen Keppeler von Präsident und Kollegenschaft stilvoll, musikalisch umrahmt, in den verdienten Ruhestand verabschiedet.
Schließung der kardiologischen Rehabilitationsambulanz Ulm vorläufig untersagt 08.01.2013
(Beschluss vom 12. Dezember 2012 - 8 K 4231/12) Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hat dem Universitätsklinikum Ulm durch einstweilige Anordnung untersagt, die kardiologische Rehabilitationsambulanz der Sektion Sport - und Rehabilitationsmedizin der Klinik für innere Medizin II endgültig zu schließen. Ferner hat es dem Klinikum einstweilen untersagt, die Zulassungen und Vereinbarungen mit den Kostenträgern betreffend die kardiologische Rehabilitationsambulanz zu beenden. Schließlich wurde dem Universitätsklinikum auferlegt, spätestens ab 18.01.2013 anstelle der bisher in den zum Abbruch bestimmten Gebäuden genutzten Räumen geeignete Ersatzräumlichkeiten für den angemessenen Betrieb der kardiologischen Rehabilitationsambulanz zur Verfügung zu stellen.

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