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Stimmzettel bei Bürgermeisterwahl in Bodnegg korrekt gezählt

Datum: 11.06.2015

Kurzbeschreibung: (Urteil vom 14.04.2015 - 4 K 4095/14 -) Das Verwaltungsgericht hat festgestellt, dass die Stimmzettel bei der Bürgermeisterwahl in Bodnegg richtig ausgezählt wurden. Die Klage eines Bürgers der Gemeinde auf Feststellung eines neuen Wahlergebnisses wurde abgewiesen.

Der Kläger, ein von 39 weiteren Wahlberechtigten unterstützter Bürger der Gemeinde, machte geltend, es seien Stimmzettel als ungültig gewertet worden, auf denen Wähler handschriftlich Vor- und Nachnamen ohne weitere Zusätze eingetragen hätten. In der kleinen Gemeinde bedürfe es solcher Zusätze zur näheren Bezeichnung der gewählten Person nicht. Das beklagte Landratsamt wehrte sich mit Erfolg gegen die Verpflichtung, ein neues Wahlergebnis unter Einbeziehung der wegen nicht eindeutiger Benennung als ungültig gewerteten Stimmzettel feststellen. Nach Auffassung des Gerichts besteht kein Anspruch auf die Mitzählung der Stimmen für nur mit Vor- und Zunamen aufgeführte Personen. Die Gewählten müssten sich unzweifelhaft und unmittelbar aus den Stimmzetteln selbst ergeben. Für eine Interpretation des Wählerwillens sei kein Raum, zumal als Bürgermeister nicht nur Gemeindebürger wählbar seien. (Mo)

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